ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Gegenstand

(1) Die Go Mobility wird durchgeführt von Marley Tours., Feldstraße 1, 03103 Neupetershains (nachfolgend „GO Mobility“ genannt) vermietet Scooter, E Roller, E Autos und Fahrräder mit einem Elektroantrieb (nachfolgend „GO Mobility Fahrzeuge“ genannt) mittels ihrer Applikation für internetfähige Mobiltelefone (nachfolgend „GO Mobility App“ genannt) unter Anwendung eines sogenannten „free-floating“ Konzeptes. Eine Vermietung erfolgt nur an ordnungsgemäß über die GO Mobility App registrierte Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), nur im Falle von bestehenden Verfügbarkeiten und nur innerhalb eines definierten Gebietes (nachfolgend „Geschäftsgebiet“ genannt) in der Bundesrepublik Deutschland. Free-floating bedeutet, dass die GO Mobility Fahrzeuge innerhalb des Geschäftsgebiets verfügbar sind, jedoch nicht an festen Standorten.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung der GO Mobility App und für die über die GO Mobility  App abzuschließenden Mietverträge.

(3) Vertragspartner des Kunden ist:

Marley Tours
Feldstraße 1
03103 Neupetershain

Telefon: +491517 4236688

24/7 Bereitschaftstelefon SEV/BNV: +49151 11117790
E-Mail: info(at)go-mobility.app
Homepage: www.go-mobility.app

(4) GO Mobility behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Änderungen werden dem Kunden durch Benachrichtigung und durch Veröffentlichung auf der GO Mobility Website und in der GO Mobility App bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens wird GO Mobility den Kunden zusammen mit der Änderungsmitteilung noch gesondert hinweisen. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung oder Ergänzung der AGB ist GO Mobility berechtigt, den Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser AGB gegenüber dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen hat die deutsche Fassung Vorrang.

 

§ 2 Abschluss des GO Mobility App Nutzungsvertrags

(1) Um ein GO Mobility Fahrzeug anmieten zu können, muss sich der Kunde registrieren, indem er über die GO Mobility App ein Benutzerkonto einrichtet. Jeder Kunde kann sich nur einmal registrieren. Nur ein ordnungsgemäß registrierter Kunde ist zur Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen von GO Mobility berechtigt. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

(2) Durch den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses, wofür insbesondere die Eingabe der Kunden-Stammdaten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer, gültige Zahlungsangaben) und das Akzeptieren dieser AGB im Rahmen des Registrierungsprozesses erforderlich sind, kommt ein Nutzungsvertrag für die GO Mobility App zwischen dem Kunden und GO Mobility zustande.

(3) Die Anmietung eines GO Mobility Fahrzeuges erfolgt dann durch den Abschluss eines Mietvertrages gemäß den Regelungen dieser AGB, § 4. Klarstellend wird festgehalten, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags weder für GO Mobility, noch für den Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Mietverträgen begründet.

(4) GO Mobility behält sich vor, die Registrierung eines Kunden oder den Abschluss eines Mietvertrages abzulehnen, falls begründete Zweifel am vertragskonformen Verhalten des Kunden bestehen.

§ 3 Benutzerkonto in der GO Mobility App

(1) Im Benutzerkonto muss der angegebene Konto- bzw. Kreditkarteninhaber mit der Person des Kunden übereinstimmen. Der Kunde hat die von ihm im Benutzerkonto hinterlegten, persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Anschrift, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer und Zahlungsdaten.

(2) Es ist dem Kunden untersagt, Dritten die Nutzung eines über sein Benutzerkonto gebuchtes GO Mobility Fahrzeug zu gestatten. Insbesondere ist die Weitergabe der Login-Daten für sein Benutzerkonto (Benutzername, Passwort, PIN) an andere Personen untersagt. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte selbst ein Kunde ist. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort unverzüglich zu ändern, falls eine begründete Annahme besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte und GO Mobility hierüber unverzüglich zu informieren.

(3) Für die Nutzung der GO Mobility App muss der Kunde über ein internetfähiges Mobiltelefon verfügen, das den technischen Anforderungen der GO Mobility App genügt. Es wird bei jedem Download der App automatisch geprüft, ob das jeweilige internetfähige Mobiltelefon diese Anforderungen erfüllt. Der Kunde selbst hat für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation zu sorgen und trägt etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkprovider entstehen, sofern diese nicht schuldhaft durch GO Mobility verursacht worden sind.

(4) Es ist dem Kunden untersagt, die GO Mobility App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren. Die schuldhafte Zuwiderhandlung oder der begründete Verdacht eines entsprechenden Versuchs führen unmittelbar zum Ausschluss von der Nutzung der GO Mobility App. GO Mobility behält sich dabei die Geltendmachung etwaiger Ansprüche vor.

(5) Der Kunde hat GO Mobility den Verlust oder die Entwendung seines mit dem Benutzerkonto verknüpften Mobiltelefons oder die sonstige Möglichkeit der unberechtigten Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte unverzüglich anzuzeigen. GO Mobility wird sodann zur Meidung einer missbräuchlichen Nutzung den Zugang bis zur Klärung des Sachverhalts sperren und den Kunden per E-Mail informieren.

§ 4 Reservierung und Abschluss von Mietverträgen, Group Rides

(1) Eine Nutzung ist nur für solche GO Mobility Fahrzeuge möglich, die in der GO Mobility App entsprechend gekennzeichnet sind. In Einzelfällen kann es nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund von Ungenauigkeiten des GPS-Signals zu Abweichungen vom tatsächlichen zum angezeigten Standort des GO Mobility Fahrzeugs kommt.

(2) Ein konkretes GO Mobility Fahrzeug kann bis zu max. 10 Minuten unentgeltlich reserviert werden.

(3) Durch Klicken auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig starten“ in der GO Mobility App gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Miete des reservierten GO Mobility Fahrzeugs ab. Durch das Freischalten des GO Mobility Fahrzeuges zur Nutzung nimmt GO Mobility dieses Angebot an.

(4) Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrages und endet, wenn der Kunde das Fahrzeug gemäß § 5 ordnungsgemäß zurückgegeben hat oder die maximale Mietzeit nach § 4 (5) abgelaufen ist.

(5) Die maximale Mietzeit beträgt 60 Minuten.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, ihm vor Fahrtantritt auffallende, offensichtlich die Verkehrssicherheit oder die allgemeinen Funktionsweisen des GO Mobility Fahrzeugs beeinträchtigenden Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen unverzüglich dem GO Mobility Kundendienst zu melden und eine Nutzung des GO Mobility Fahrzeugs zu unterlassen.

(7) GO Mobility ist berechtigt, den Kunden bei wesentlichen Störungen des Nutzungsablaufes auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen.

(8) In einigen Städten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mehrere GO Mobility Fahrzeuge gleichzeitig im Rahmen einer Gruppenfahrt anzumieten („Group Ride“). Group Rides sind abhängig von Angebot und Verfügbarkeit im jeweiligen Geschäftsgebiet und dies wird Ihnen entsprechend in der App angezeigt.

Um Group Ride zu nutzen, müssen Sie sicherstellen, dass jeder Ihrer Gäste unsere AGB liest und insbesondere jeder Ihrer Gäste das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie alle von Ihnen angemieteten GO Mobility Fahrzeuge ordnungsgemäß genutzt und geparkt werden. Weiter verpflichten Sie sich, alle Gebühren zu bezahlen, die im Zusammenhang mit ihrem Group Ride anfallen und für alle Schäden einzustehen, die durch Ihre Gäste verursacht werden und diese umgehend an uns zu melden. Die einzelnen Fahrten des Group Rides dürfen nur beendet werden, nachdem die GO Mobility Fahrzeuge durch die einzelnen Gäste nicht mehr genutzt werden.

§ 5 Mietende

(1) Möchte der Kunde den Mietvertrag beenden, so muss er das GO Mobility Fahrzeug ordnungsgemäß gemäß § 6 parken und sodann den Prozess zum Abschluss des Mietvorgangs auf der GO Mobility App durchführen.

(2) Der Mieter sollte sich zuvor über die GO Mobility App über die Grenzen des Geschäftsgebiets und Parkverbotszonen informieren. Für den Fall, dass das GO Mobility Fahrzeug außerhalb des Geschäftsgebietes in der Stadt zurückgegeben wird, wird dem Nutzer eine zusätzliche Gebühr in Rechnung gestellt.

(3) Der Mietvorgang kann auf der GO Mobility App nur abgeschlossen werden, wenn sich das GO Mobility Fahrzeug innerhalb eines GO Mobility Geschäftsgebiets und außerhalb einer Parkverbotszone befindet. Zudem muss eine Internetverbindung herstellbar sein.

(4) Sollten diese Voraussetzungen am gewählten Parkplatz nicht vorliegen, so muss das GO Mobility Fahrzeug vom Kunden an einem Standort abgestellt werden, an welchem die Voraussetzungen vorliegen.

(5) Sofern der Kunde den Mietvorgang nach Abstellen des Fahrzeugs nicht über die GO Mobility App abschließt, wird der Abschluss des Mietvorgangs automatisch eingeleitet, sofern das GO Mobility Fahrzeug für 60 Minuten nicht bewegt oder anderweitig benutzt wird.

(6) Kann der Mietvorgang trotz Vorliegens der in Absatz 3 genannten Voraussetzungen mittels der GO Mobility App aus technischen Gründen nicht beendet werden, hat der Kunde dies unverzüglich GO Mobility zu melden und die weitere Vorgehensweise mit GO Mobility abzustimmen.

(7) Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete endet erst mit Abschluss des Mietvorgangs, es sei denn, der Mietvorgang konnte aus Gründen nicht abgeschlossen werden, welche der Kunde nicht zu vertreten hat.

(8) Mit dem Abschluss des Mietvorgangs wird dem Kunden die Gesamtmietzeit und der jeweils angefallene Gesamtpreis angezeigt.

§ 6 Ordnungsgemäße Rückgabe und Parken des GO Mobility Fahrzeugs

(1) Der Kunde hat das GO Mobility Fahrzeug in gleichem Zustand zurückgeben, wie dieser bzgl. optischer und technischer Beschaffenheit zur Verfügung gestellt wurde.

(2) Das GO Mobility Fahrzeug muss ordnungsgemäß auf öffentlichen Flächen geparkt werden. Für das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen gelten gemäß § 11 (5) Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend.

(3) Das GO Mobility Fahrzeug darf an keinem Ort geparkt werden, an welchem das Parken durch die lokalen Vorschriften der Stadt verboten ist.

(4) Durch die Art und Weise des Parkens des GO Mobility Fahrzeugs dürfen keine Gefahren oder Beeinträchtigungen für die Verkehrssicherheit oder Rechte oder Rechtsgüter Dritter entstehen.

(5) Es ist der am GO Mobility Fahrzeug befindliche Ständer zu verwenden.

(6) Insbesondere darf das GO Mobility Fahrzeug nicht wie folgt geparkt werden:

quer zur Fahrbahn, quer zum Gehweg, in Kreuzungsbereichen oder anderweitig den Straßenverkehr behindernd, an Bäumen, Verkehrsschildern, Ampeln, Parkuhren, Verkaufsautomaten, Zäunen Dritter, Banken, Containern, Müllcontainern, vor oder in der Nähe von Notausgängen und Feuerwehren, vor Ein- und Ausgängen, in Halteverboten, in Zufahrtsstraßen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Fahrradwegen, an Hilfselementen für die Orientierung von Blinden, auf Fußgängerübergängen, in Gebäuden, Hinterhöfen, an anderen Fahrzeugen, in Parks und Grünflächen, an Stellen, wo das GO Mobility Fahrzeug Werbung oder Stadtmobiliar verdeckt, die Funktionalität einer Einrichtung beeinträchtigt wird, in den für das Be- und Entladen reservierten Bereichen oder an Orten, die für andere Nutzer oder Dienstleistungen reserviert sind, an Stellen, an denen ein Parken den Bewegungsraum für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung einschränken würden.

(7) Zur Gewährleistung des free-floating Konzeptes ist es erforderlich, dass das GO Mobility Fahrzeug an öffentlich zugänglichen Stellen geparkt wird. Deswegen darf das GO Mobility Fahrzeug nicht an schwer zugänglichen Orten geparkt werden, insbesondere nicht an folgenden Orten, soweit diese nicht ausdrücklich als Parkplätze von GO Mobility ausgewiesen sind:

  1. a) Privat- oder Firmengelände;
  2. b) Hinterhöfe;
  3. c) Parkhäuser;
  4. d) Kundenparkplätzen insbesondere von Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants, Bars;
  5. e) Parkplätze von Universitäten und anderen öffentlichen Einrichtungen;
  6. f) Innenräume.

(8) Weiter dürfen GO Mobility Fahrzeuge nicht auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen sowie fahrzeugbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschild wie „8-19

Uhr“, „Dienstags, 6-13 Uhr“) geparkt werden. Dies gilt auch für Parkverbote, die bereits angeordnet aber im Zeitpunkt des Parkens noch nicht gültig sind (z.B. zukünftige, temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen).

(9) Der Kunde ist nach Treu und Glauben verpflichtet, im Falle einer berechtigten Anfrage von GO Mobility Angaben zum genauen Rückgabeort eines GO Mobility Fahrzeugs zu machen.

§ 7 Mietzahlung

(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der jeweiligen Miete. Dem Kunden wird vor Abschluss des Mietvertrages in der GO Mobility App die Entsperr-Gebühr für das jeweilige GO Mobility Fahrzeug sowie der Preis der Miete pro Minute angezeigt. Dabei handelt es sich um den Gesamtpreis, welcher die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhaltet. Die Miete ist mit Beendigung des Mietvertrags fällig.

(2) Sollte das Fahrzeug nicht vertragsgemäß einsetzbar sein, obwohl es in der GO Mobility App entsprechend als „frei/verfügbar“ gekennzeichnet war, wird dem Kunden keine Miete berechnet.

(3) Die Nutzung von GO Mobility Fahrzeugen wird nach Wahl des Kunden im jeweiligen Mietvertrag entweder nach Maßgabe des jeweiligen Paketes und/oder in der Standardabrechnung pro angefangener Minute abgerechnet (angefangene Minuten werden als volle Minuten abgerechnet). Für den Erwerb von Prepaid-Paketen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Prepaid-Pakete.

(4) GO Mobility arbeitet mit verschiedenen Zahlungsdienstleistern zusammen. Zahlungen erfolgen nach der im entsprechenden Registrierungsprozess gewählten Zahlungsmethode. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er berechtigt ist über das angegebene Konto per Bankeinzug zu verfügen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung seines Zahlungsmittels zu sorgen. Sofern eine Zahlung mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann, kann GO Mobility dies dem Kunden in Höhe ihres tatsächlich entstandenen Aufwandes oder als Pauschalen gemäß der Gebührenliste auf der Internetseite von GO Mobility (abrufbar unter: www.go-mobility.app) in Rechnung stellen, es sei denn der Kunde weist nach, dass GO Mobility kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. GO Mobility ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

(5) Gegen die Ansprüche von GO Mobility kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(6) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(7) In einigen Städten bietet GO Mobility Ihnen die Möglichkeit, durch die Nutzung von bestimmten GO Mobility Fahrzeugen Vorteile in Form von kostenlosen Unlocks oder kostenlosen Minuten zu erhalten („Freebies”). Fahrzeuge durch deren Nutzung Freebies verdient werden können, werden Ihnen jeweils in der GO Mobility App angezeigt. Sie können Freebies sammeln, wenn Sie

a) für Freebies in der GO Mobility App gekennzeichnete GO Mobility Fahrzeuge nutzen, und

b) die angezeigte Mindestentfernung zurücklegen (soweit diese bestimmt wird) oder das GO Mobility Fahrzeug in einem bestimmten ausgewiesenen Bereich parken.

Die gesammelten Freebies werden nach Beendigung der Fahrt im Kundenkonto gutgeschrieben und können nur für zukünftige Fahrten verwendet werden. Freebies sind, soweit in der GO Mobility App nicht etwas anderes angegeben ist, nicht übertragbar und ihre Geltungsdauer kann auch auf kurze Zeiträume beschränkt sein. Freebies können nicht verkauft werden und ihr Wert wird nicht ausgezahlt. GO Mobility kann das Angebot von Freebies abändern oder einstellen. Bereits verdiente Freebies bleiben von einer solchen Änderung unberührt.

§ 8 Abtretung

GO Mobility behält sich vor, seine Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis an einen Dritten, insbesondere zum Zwecke des Inkassos, abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird der Kunde rechtzeitig informiert. In diesem Fall kann der Kunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei GO Mobility weiterhin zuständig für allgemeine Kundenanfragen, Reklamationen etc. bleibt.

§ 9 Fahrberechtigung

(1) Zur Führung von GO Mobility Fahrzeugen sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die

  1. a) ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben und
  2. b) über ein aktives Benutzerkonto bei GO Mobility verfügen.

(2) Der Kunde muss in der Lage sein, das GO Mobility Fahrzeug verkehrssicher nach den jeweils geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen. Er muss Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren von Kraftfahrzeugen haben sowie mit der Bedienung und der sicheren Anwendung von Kraftfahrzeugen vertraut sein.

§ 10 Allgemeine Pflichten des Kunden/Verbote

(1) Der Kunde ist verpflichtet, das GO Mobility Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln, sich an die geltenden Verkehrsvorschriften zu halten und durch die Nutzung des GO Mobility Fahrzeugs keine Rechte und Rechtsgüter Dritter zu gefährden.

(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

  1. a) die maximale Belastungsgrenze von 100 kg einzuhalten,
  2. b) das GO Mobility Fahrzeug während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen,
  3. c) Mängel und Schäden, insbesondere Gewalt- und Unfallschäden, oder grobe Verschmutzungen unverzüglich nach Feststellung an GO Mobility mitzuteilen,
  4. d) sicherzustellen, dass das GO Mobility Fahrzeug nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird, soweit dies dem Kunden möglich und zumutbar ist,
  5. e) beim Führen des GO Mobility Fahrzeugs im Straßenverkehr die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nach Maßgabe der §§ 10 bis 13 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung einzuhalten,
  6. f) im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte oder Fehleranzeige in der Anzeige im Lenkerbereich des GO Mobility Fahrzeugs unverzüglich anzuhalten und GO Mobility zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann,
  7. g) das GO Mobility Fahrzeug ordnungsgemäß gemäß § 6 zu parken.

(3) Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

  1. a) das GO Mobility Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰,
  2. b) das GO Mobility Fahrzeug für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden,
  3. c) das GO Mobility Fahrzeug für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu verwenden,
  4. d) das GO Mobility Fahrzeug für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden,
  5. e) mit dem GO Mobility Fahrzeug Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das GO Mobility Fahrzeug beschädigen könnten,
  6. f) das GO Mobility Fahrzeug mit einer weiteren Person zu verwenden,
  7. g) das GO Mobility Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden,
  8. h) eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am GO Mobility Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen.

(4) Der Kunde hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Kunden auf eine umweltschonende, stromsparende und ordnungsgemäße Fahrweise zu achten.

§ 11 Verhalten bei Unfällen

(1) Unfälle mit einem GO Mobility Fahrzeug hat der Kunde unverzüglich GO Mobility zu melden.

(2) Der Kunde hat soweit es ihm möglich und zumutbar ist nach einem Unfall unverzüglich die Polizei hierüber zu informieren und auf eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls hinzuwirken. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme oder ist dies aus anderen Gründen nicht möglich, hat der Kunde dies GO Mobility unverzüglich mitzuteilen und die weitere Vorgehensweise mit GO Mobility abzustimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem

  1. a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, GO Mobility davon vertragsgemäß informiert wurde), und
  2. b) nach Absprache mit GO Mobility ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden.

(3) Der Kunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführtes GO Mobility Fahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

(4) Unabhängig davon, ob ein Unfall selbst- oder fremdverschuldet war, wird GO Mobility dem Kunden im Nachgang zur Meldung ein Formular zur Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Dieses Formular ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Formulars beim Kunden vollständig ausgefüllt an GO Mobility zurück zu senden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die Absendung der Anzeige an GO Mobility. Erfolgt keine fristgemäße Rücksendung des Formulars zur Schadensmeldung, so kann der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet und ggf. reguliert werden. Verweigert die Versicherung eine Regulierung allein aufgrund der verspäteten Absendung durch den Kunden, wird GO Mobility seine hieraus resultierenden Ansprüche gegen den Kunden geltend machen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zum Unfall- / Schadensverlauf, insbesondere auch zum Unfallort zu machen.

§ 12 Versicherung

(1) Die GO Mobility eScooter sind in Deutschland haftpflichtversichert. Die GO Mobility Fahrräder sind ebenfalls in Deutschland haftpflichtversichert.

(2) Dem Kunden ist es untersagt, Haftpflichtschäden ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin anzuerkennen oder zu befriedigen.

(2) Wird das GO Mobility Fahrzeug während der Nutzungszeit des Kunden schuldhaft beschädigt, hat der Kunde die Kosten zur Behebung des Schadens, einschließlich der anteiligen Kosten einer gegebenenfalls erforderlichen Neuanschaffung, zu ersetzen. Etwaige Kompensationszahlungen durch die Versicherung werden angerechnet.

(3) Etwaige Haftungsbegrenzungen für Schäden am GO Mobility Fahrzeug zugunsten des Kunden gelten nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.

(4) Führt der Kunde den Schaden am GO Mobility Fahrzeug grob fahrlässig herbei, ist eine etwaige Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden gegenüber GO Mobility nicht durch einen etwaigen Betrag einer Selbstbeteiligung beschränkt, sondern übersteigt diesen Betrag um denjenigen Betrag, um den der Versicherer seine Leistung an GO Mobility gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzt.

(5) Verletzt der Kunde eine andere Verpflichtung und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt jeglicher Versicherungsschutz. Im Falle einer Teilfreigabe gilt der vorstehende Versicherungsschutz nur in verminderter Höhe. Eine etwaige Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gilt in einem solchen Fall nicht. Stattdessen gilt bei vorsätzlicher Schadensverursachung keine Haftungsbeschränkung zugunsten Kunden; bei grob fahrlässiger Schadensverursachung durch den Kunden gilt eine etwaige Haftungsbeschränkung des Kunden, soweit der Versicherer die Zahlung an GO Mobility gemäß § 28 Abs. 2 VVG mindert, ohne jedoch den etwaigen Betrag der Selbstbeteiligung zu unterschreiten.

(6) Führt ein Verstoß des Kunden gegen die in diesem Vertrag geregelten Pflichten dazu, dass der Versicherer GO Mobility in Regress nehmen kann, kann GO Mobility in gleichem Umfang den Kunden in Regress nehmen.

§ 13 Haftung der GO Mobility

(1) GO Mobility haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von GO Mobility, ihrem Vertreter oder ihrem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GO Mobility

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und

(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, der Höhe nach jedoch begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Personen, deren Verschulden GO Mobility nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit GO Mobility einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat oder für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung von GO Mobility für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Art. 82) bleibt ebenfalls unberührt.

§ 14 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet gegenüber GO Mobility für Schäden, die er zu vertreten hat.

Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen § 10 oder auch die von ihm zu vertretene Entwendung, Beschädigung oder Verlust eines GO Mobility Fahrzeugs. GO Mobility hat einen Anspruch gegen den Kunden auf Freistellung von berechtigten Ansprüchen Dritter, sofern der Kunde keinen Versicherungsschutz hat. Dies schließt die Kosten einer etwaig erforderlichen Rechtsverteidigung ein. Klarstellend wird festgehalten, dass ein etwaiges Mitverschulden Dritter berücksichtigt wird.

(2) Der Kunde haftet für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuchs, die von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung von GO Mobility Fahrzeugen zu vertreten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er kommt für alle hieraus entstehenden Kosten auf und stellt GO Mobility vollständig von etwaigen hieraus resultierenden Forderungen Dritter frei. Klarstellend wird festgehalten, sofern und soweit ein Schaden durch die ordnungs- und vertragsgemäße Nutzung eines mangelhaften GO Mobility Fahrzeugs verursacht wird, haftet der Kunde nicht.

(3) Der Kunde haftet nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt und nicht auf GO Mobility Rückgriff genommen wird.

(4) Eine etwaige zwischen GO Mobility und dem Kunden vereinbarte Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden für Schäden am GO Mobility Fahrzeug gilt nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.

(5) Führt der Kunde den Schaden am GO Mobility Fahrzeug grob fahrlässig herbei, ist eine etwaige Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden gegenüber GO Mobility nicht durch einen etwaigen Betrag einer Selbstbeteiligung beschränkt, sondern übersteigt diesen Betrag um denjenigen Betrag, um den der Versicherer seine Leistung an GO Mobility gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzt.

(6) Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der GO Mobility durch die Bearbeitung von Anfragen von Verfolgungsbehörden oder sonstigen Dritten zur Ermittlung von während der jeweiligen Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstigen Störungen entsteht, erhält GO Mobility vom Kunden für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale gemäß der jeweils geltenden Gebührenliste es sei denn, der Kunde weist nach, dass GO Mobility ein wesentlich niedriger oder gar kein Schaden entstanden ist. GO Mobility ihrerseits ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

§ 15 Vorübergehende Sperrung des Benutzerkontos und Nutzungsausschluss

(1) GO Mobility kann das Benutzerkonto vorläufig sperren

  1. a) wenn für die Vertragserfüllung wesentliche Daten in dem Benutzerkonto nicht richtig angegeben sind,
  2. b) wenn sich der Kunde trotz vorheriger Mahnung mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe im Verzug befindet,
  3. c) im Falle sonstiger erheblicher Vertragsverletzungen, die der Kunde zu vertreten hat;
  4. d) wenn der Kunde sein mit dem Benutzerkonto verknüpftes Mobiltelefon verloren hat, ihm dieses entwendet wurde oder die sonstige Möglichkeit der unberechtigten Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte besteht.

(2) GO Mobility wird die Sperrung des Benutzerkontos unverzüglich nach Beendigung des vertragsverletzenden Verhaltens des Kunden aufheben.

(3) GO Mobility kann den Kunden nach vorheriger erfolgloser Abmahnung von einer Nutzung ausschließen, wenn sich dieser mehrfach in erheblicher Weise vertragswidrig Verhalten hat und dieses Verhalten zu vertreten hat.

§ 16 Laufzeit und Kündigung des GO Mobility App Nutzungsvertrags

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

  1. a) wiederholt und trotz mehrfacher Mahnung mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist;
  2. b) bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb GO Mobility die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;
  3. c) trotz Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt;
  4. d) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;
  5. e) seine Login-Daten zu seinem GO Mobility Benutzerkonto an eine andere Person weitergegeben hat;
  6. f) den Versuch unternommen hat, die GO Mobility App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren.

    § 17 Widerrufsrecht für Mietvertrag

Hinsichtlich des Rahmenvertrags steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CB Mobility GmbH c/o GO Mobility, Thiemstr. 135, 03048 Cottbus, Tel: 0355/78313111, E-Mail: info(at)go-mobility.app) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

CB Mobility GmbH
c/o GO Mobility
Thiemstr. 135
03048 Cottbus
Tel: 0355 / 78313111
E-mail: info@go-mobility.app


Widerruf

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

________________________________________________________________________________________________________________

 

Bestellnummer / Order:
_______________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*):
_______________________________________________

Name des/der Verbraucher(s):
_______________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):
_______________________________________________

_______________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s)

(nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum: _______________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 18 Datenschutz

GO Mobility erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden beachtet GO Mobility die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des BDSG, TMG.

Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden wird auf die auf dem GO Mobility Internetportal vorgehaltene Datenschutzerklärung verwiesen.

§ 19 Schlussbestimmungen

Auf Verträge zwischen dem Kunden und GO Mobility findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Cottbus Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und/oder dem Mietvertrag. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Der Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von GO Mobility auf Dritte übertragen.

§ 20 Kundendienst / Beschwerden

(1) Der Kunde kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe sonstiger Erklärungen per Brief, Telefon oder E-Mail an die folgenden Kontaktdaten wenden:

Go Mobility UG i.G.
Stadtring 3
03042 Cottbus Deutschland

E-mail: info@go-mobility.app

(2) GO Mobility ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, an dem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen. Von einer freiwilligen Teilnahme i.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG wird abgesehen.

(3) GO Mobility hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.